Sitzung des Ortsgemeinderates am 14.12.2021

Am Dienstag, 14. Dezember 2021, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Heupelzen eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

  1. Glasfaserverlegung im Baugebiet „Lindenweg“ Auftragsvergabe Planungsleistungen
  2. Widmung einer Gemeindestraße Im Winkel
  3. Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 17 GemHVO4.
  4. Grünpflegearbeiten und weitere Dienstleistungen im Auftrag der Ortsgemeinde – Neuausrichtung
  5. Verschiedenes

Rainer Düngen
Ortsbürgermeister

Für die Sitzung gelten die Regelungen der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Insbesondere die Regelungen zur Testpflicht sind zu beachten.
Die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung ist unter https://corona.rlp.de einsehbar.

Einladung zur Sitzung des Ortsgemeinderats

Am Donnerstag, 12. August 2021, 19:30 Uhr, findet im Bürgerhaus „Helenenhof“ eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.

Die Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

  1. Widmung einer Gemeindestraße
    Am Sonnenhang
  2. Bestätigung einer Eilentscheidung
    Dorfgemeinschaftshaus Auftragsvergabe
    Thekenverkleidung
  3. Dorfgemeinschaftshaus
    Auftragsvergabe
    Medientechnik
  4. Erteilung des Einvernehmens zum Befreiungsantrag hinsichtlich der Errichtung
    eines Carports in der Hauptstraße
  5. Verschiedenes
  6. Einwohnerfragestunde

Aktuelle Informationen

Hoijbelser Arbeitseinsatz

Am Samstag, 13.02.21, ab 08.30 Uhr, führen wir wieder einen gemeinschaftlichen Arbeitseinsatz durch. Es sollen ein Baum gefällt und Äste gehäckselt werden. Jede helfende Hand wird gebraucht. Der Arbeitseinsatz beginnt am Brunnen „Auf dem Pferdsborn“.  

Rainer Düngen, Ortsbürgermeister

Ratssitzung verschoben

Die für Februar angedachte Ratssitzung wird auf den 09.03.21, 19.30 Uhr, verschoben.

Information

Die Ausschreibung für den Endausbau des Lindenweges wurde gestoppt, da ein neues Förderprogramm von Bund und Land den Glasfaserausbau bis auf jedes Grundstück ermöglicht. Hierzu muss zunächst der Verbandsgemeinderat die notwendigen Beschlüsse fassen.